Der Rechtsanwalt aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Der Notar ist aufgrund der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51a BRAO und § 19a BNotO. Rechtsanwalt und Notar Stefan Fiedler ist berufshaftpflichtversichert bei der HDI Versicherung AG (Buchholzer Str. 98, D-30655 Hannover) mit räumlicher Geltung im gesamten EU-Gebiet und in den Staaten des EWR-Abkommens.
RECHTSGRUNDLAGEN
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte sind unter anderem:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs gelten die Berufsregeln der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft.
ZULASSUNG
Rechtsanwalt Stefan Fiedler ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Rechtsanwalt Stefan Fiedler ist zugleich Notar und Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Notar“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen.
UST-ID NR DE225642246
Ich bedanke mich bei den folgenden Fotografen für Ihre Unterstützung: