NOTAR
Beratung
Die Verbindung klassischer notarieller Tätigkeit mit präventiver und strategischer Beratung.
Immer dann, wenn der Gesetzgeber den Bürger oder ein Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts schützen will, schreibt er die Mitwirkung eines Notars vor.
Notare sind unabhängige und zur Neutralität verpflichtete Rechtsberater. Sie suchen nach vertraglichen Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Die Einschaltung des Notars erfüllt damit wichtige Schutzfunktionen.
Im Vorfeld der notariellen Beurkundung spielt die fachlich fundierte und zugleich praxisgerechte Beratung durch den Notar eine entscheidende Rolle.
Ich mache meine Mandanten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, kläre sie über mögliche – positive wie negative – Konsequenzen auf und entwickele Verträge, die Streit vermeiden und die Interessen aller Beteiligten langfristig sichern.
Meine Mandanten entscheiden sodann, welcher Lösungsweg die individuellen Bedürfnisse bestmöglich abdeckt und umgesetzt werden soll.
Können Mandanten – beispielsweise bei Wegeunfähigkeit – meine Geschäftsstelle nicht selbst aufsuchen, so begebe ich mich auf Wunsch innerhalb meines Zuständigkeitsbereichs auch zu Ihnen nach Hause oder in eine Klinik/Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung.
Übersicht: Themen notarieller Tätigkeit
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Familie & Partnerschaft
Je nachdem, für welche Form einer Partnerschaft Sie sich entscheiden und je nachdem, wie Ihre konkrete gemeinsame Lebensplanung aussieht, können die Rechte der Partner hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.
Ich informiere meine Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickeln bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehevertrag.
Auch im Fall einer Änderung des Lebensmodells, bei bestehendem Wunsch nach einer Anpassung bisheriger Vereinbarungen, im Rahmen einer Trennung oder einer bevostehenden Scheidung helfe ich, wenn es gilt, die rechtlichen Folgen abzuwägen und eine individuelle, Streit vermeidende und interessengerechte Lösung zu erarbeiten – wie beispielsweise eine Anpassung des Ehevertrags oder eine Trennungsvereinbarung.
Selbstverständlich beziehe ich in meine Beratung erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Adoption.
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Erben & Vererben
Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit danach sorgen nur die Wenigsten ausreichend vor.
Wer jedoch sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge auch wirklich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig damit auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen oder Organisationen begünstigt, der Zerfall des Vermögens vermieden und keine Streitigkeiten in der Familie verursacht werden.
Ich berate meine Mandanten bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge – ob zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung oder durch letztwillige Verfügung von Todes wegen – mit dem Ziel, durch klare und eindeutige Regelungen die geschaffenen Werte zu bewahren und Streit zu vermeiden.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Testamente
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen
- Sicherung der Fortführung eines Unternehmens
- Erbscheinsanträge
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Vorsorge
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder auch eine einfache Urlaubsabwesenheit führen häufig dazu, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.
Diesen Situationen ist immer eines gleich: der Wunsch eines jeden Betroffenen, dass seine Angelegenheiten auch wirklich in seinem Sinne für ihn geregelt und Entscheidungen nach seinen Wünschen und Wertvorstellungen getroffen werden.
Die Patientenverfügung beispielsweise gibt Sicherheit für eine wunschgerechte medizinische und pflegerische Versorgung im letzten Lebensabschnitt. Die Vorsorgevollmacht wiederum unterstützt die Person Ihres Vertrauens bei der Regelung jener Angelegenheiten, die Sie nicht mehr selbst regeln können.
Entsprechende notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in diesen Situationen automatisch Vertrauenspersonen für die Betroffenen handeln können. Denn diese Urkunden sind gerichtsfest, grundbuchfest und anfechtungssicher.
Ich berate über die Möglichkeiten der Vorsorge und bespreche mit Ihnen, welche Vollmachten und Anordnungen individuell sinnvoll sind.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Generalvollmacht
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Unternehmen
Der Erfolg eines Unternehmers zeichnet sich aus durch den Focus auf betriebswirtschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte seines Handelns.
Dies beginnt mit der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung, Möglichkeiten der Finanzierung und künftige Strukturoptionen.
Ich berate meine Mandanten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfe die erforderlichen Verträge und veranlasse die notwendigen Anmeldungen.
Hierbei berücksichtige ich auch familien- und erbrechtliche Folgewirkungen und arbeite mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern meiner Mandanten eng zusammen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Unternehmensgründung
- Gesellschaftsverträge / Satzungen
- Eintritt neuer und Austritt alter Gesellschafter
- Übertragungen von Geschäftsanteilen
- Nachfolgeregelungen
- Unternehmenskaufverträge
- Umwandlung und Umstrukturierung
- Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen
- Registeranmeldungen.
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Immobilien
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte. Mit dem Eigenheim geht für viele Menschen ein großer Traum in Erfüllung und auch Kapitalanleger investieren vermehrt in Grundbesitz. Der Erwerb einer Immobilie – zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage – ist für die meisten Menschen die größte und wichtigste Investition ihres Lebens.
Wer hingegen eine Immobilie verkauft muss darauf vertrauen können, dass nur dann Eigentum übertragen wird, wenn die Zahlung des Kaufpreises gesichert ist. Schließlich sollen auch diejenigen, die an Familienmtglieder ein Haus oder eine Wohnung übergeben möchten, sicher vorkünftigen Fehlschlägen sein – beispielsweise durch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zur Sicherung der Wohnsituation oder eine Pflegeverpflichtung als Ausgleich für eine Übertragung von Eigentum.
Der Gesetzgeber schreibt aufgrund der großen Bedeutung von Immobilienübertragungen sowie Immobilienkauf und –verkauf die notarielle Beurkundung vor. Ich begleite die Vertragsparteien vom ersten Beratungsgespräch bis zur Eintragung im Grundbuch. Im Vordergrund stehen die Information über gesetzliche Vorschriften und die Sicherstellung des sichersten Wegs zur Erreichung des von den Beteiligten angestrebten Ziels durch die Gestaltung eines transparenten und rechtlich ausgewogenen Vertrages.
Gegebenenfalls bestehende familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen behalte ich im Blick, ebenso eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge auch gegenüber Banken, Behörden und Gerichten.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Kaufverträge über Immobilien
- Bestellung einer Grundschuld
- Belastung / Veränderung eines Grundstücks
- Immobilienschenkungen oder Weitergabe
- Bestellung von Wohn- und Nutzungsrechten
- Kauf vom Bauträger
- Aufteilung in Wohnungseigentum
- Weitergabe eines Betriebs mit Immobilien.
Kosten des Notars
Die Beauftragung eines Notars ist oftmals gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Das liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.
Gebührensystem
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
Verhältnismäßigkeit
Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes stehen.
Transparenz
Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann ich Ihnen schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
Abgeltung
Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist.
Verbindlichkeit
Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Ich darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten Gebühren in Rechnung stellen.
Kontrolle
Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig staatlich überprüft.