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Beratungsschwerpunkte


Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem das Recht des Handelsstandes, das Recht der Handelsgeschäfte nach dem Handelsgesetzbuch, wie auch internationales Kaufrecht, das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften sowie das Umwandlungsrecht.   

Das Wirtschaftsrecht besteht in seiner Gesamtheit aus privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Normen. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst beispielsweise das Kartellrecht zum Zwecke der Begrenzung der Marktmacht von Unternehmen, Normen zur Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie Finanzdienstleistung und Energieversorgung, wie auch Regeln aus der Leistungsverwaltung, etwa die Wirtschaftsförderung durch Gewährung staatlicher Zuwendung. 

Das Wirtschaftsprivatrecht wird bestimmt durch die Vorschriften des BGB, des HGB, des GmbHG und des AktG. Es handelt sich hierbei also schwerpunktmäßig um den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Es beinhaltet auch den gewerblichen Rechtsschutz. Zunehmende Bedeutung hat das europäische Wirtschaftsrecht, welches insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzrechts Wirkung auf das nationale Recht hat, mit Auswirkung beispielsweise im Bereich des eCommerce, etwa bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops.  

Das Wirtschaftsstrafrecht ist nicht begrenzt auf Betrug und Unterschlagung. Zu nennen ist zum Beispiel das Umweltstrafrecht oder auch die ausweitende Auslegung des Untreue-Tatbestands, welche unternehmerische Entscheidungen in strafrechtlicher Hinsicht nachprüfbar machen kann. Die Ausweitung des Nebenstrafrechts betrifft viele Branchen. 

Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz des geistigen Eigentums, also der Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designs), Marken und sonstigen Kennzeichenrechte sowie des Urheberrechts. Produktpiraterie oder die widerrechtliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken sind im Internet alltägliche Vorgänge geworden. Marktmacht von Unternehmen, Normen zur Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie Finanzdienstleistung und Energieversorgung, wie auch Regeln aus der Leistungsverwaltung, etwa die Wirtschaftsförderung durch Gewährung staatlicher Zuwendung. 

Das Wirtschaftsprivatrecht wird bestimmt durch die Vorschriften des BGB, des HGB, des GmbHG und des AktG. Es handelt sich hierbei also schwerpunktmäßig um den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Es beinhaltet auch den gewerblichen Rechtsschutz. Zunehmende Bedeutung hat das europäische Wirtschaftsrecht, welches insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzrechts Wirkung auf das nationale Recht hat, mit Auswirkung beispielsweise im Bereich des eCommerce, etwa bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops.  

Das Wirtschaftsstrafrecht ist nicht begrenzt auf Betrug und Unterschlagung. Zu nennen ist zum Beispiel das Umweltstrafrecht oder auch die ausweitende Auslegung des Untreue-Tatbestands, welche unternehmerische Entscheidungen in strafrechtlicher Hinsicht nachprüfbar machen kann. Die Ausweitung des Nebenstrafrechts betrifft viele Branchen. 

Beratung von Unternehmen

Die Führung eines Unternehmens erfordert nahezu unentwegt die Beantwortung rechtlich relevanter Fragestellungen. Hier unterstütze ich und berate mit dem Ziel, mögliche Konflikte bereits im frühen Stadium zu erkennen, verbunden mit Strategien, die zügig zur Lösung des Problems führen. Wichtig ist stets die Vermeidung von Rechtsstreiten, da diese selbst im Falle eines Obsiegens Zeit binden und damit Geld kosten. 
Ich begleite den Unternehmer von der Gründung des Unternehmens an, in der Zeit des Aufbaus, während Krisen und auch beim Wunsch, das Unternehmen zu verkaufen, aufzulösen oder bei der Umsetzung einer Nachfolgeregelung. 
Im Bereich der rechtlichen Beratung von Unternehmern arbeite ich mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren zusammen.